Nicolas Wirth · Vorsorge- und Finanzberater bei Swiss Life Select

02 · Absicherung

Einkommenssicherung

Wenn dein Lohn ausfällt, muss dein Leben weiterlaufen.

Vater und Kind gehen im Abendlicht einen Feldweg entlang

Was bedeutet Einkommenssicherung?

Es geht um die Frage, wie lange dein Geld weiterkommt, wenn du selbst nicht mehr arbeiten kannst. Bei Krankheit, nach einem Unfall, bei Invalidität oder im Todesfall für die, die von dir abhängen. Einkommenssicherung, oft auch Einkommensschutz genannt, heisst, diese Lücke zu kennen und bewusst zu entscheiden, wie viel davon du selbst tragen willst und wie viel du absicherst.

Warum ist das wichtig?

Weil an deinem monatlichen Einkommen alles hängt: Miete oder Hypothek, Krankenkasse, Familie, Sparen. Die meisten gehen davon aus, dass bei längerer Krankheit schon jemand einspringt. Für die ersten Wochen stimmt das. Danach wird es dünn. Unfall ist der einfache Fall, die obligatorische Unfallversicherung zahlt 80 Prozent des versicherten Lohns. Bei Krankheit gibt es keine solche Pflichtversicherung. Ohne Krankentaggeld muss der Arbeitgeber den Lohn nur begrenzt weiterzahlen, im ersten Dienstjahr mindestens drei Wochen, danach je nach Kanton und Dienstjahren einige Wochen bis wenige Monate. Und die IV zahlt eine Rente erst nach einem Wartejahr, frühestens sechs Monate nach der Anmeldung. Bis dahin trägst du die Lücke selbst.

Welche Möglichkeiten gibt es?

  • Zuerst wissen, was da ist. Arbeitsvertrag, Krankentaggeld des Betriebs, Vorsorgeausweis der Pensionskasse. Oft ist mehr abgedeckt, als man denkt, und an anderer Stelle weniger.
  • Erwerbsausfall absichern. Eine Erwerbsunfähigkeitsrente, die eigentliche Einkommensschutzversicherung, schliesst die Lücke zwischen dem, was IV und Pensionskasse zahlen, und dem, was du zum Leben brauchst.
  • Todesfall absichern. Eine Todesfallsumme, wenn Partnerin, Partner oder Kinder auf dein Einkommen angewiesen sind, oder eine Hypothek an dir hängt.
  • Für Selbstständige. Ohne Arbeitgeber gibt es kein Krankentaggeld und keine Pensionskasse von allein. Hier ist die Lücke am grössten und die Lösung am individuellsten.

Welche Fehler solltest du vermeiden?

  • Annehmen statt nachschauen. Ob dein Betrieb ein Krankentaggeld hat, steht im Arbeitsvertrag. Die meisten haben nie nachgeschaut.
  • Unfall und Krankheit gleichsetzen. Unfall ist obligatorisch gedeckt, Krankheit nicht. Genau diese Asymmetrie ist der Kern des Problems.
  • Die Wartezeit unterschätzen. Bis eine IV-Rente fliesst, vergeht meist deutlich mehr als ein Jahr. Diese Zeit muss überbrückt sein.
  • Erst absichern, wenn es ernst wird. Wer schon krank ist, bekommt keine neue Deckung mehr. Die Absicherung gehört an den Anfang, nicht ans Ende.

Quelle: UVG (obligatorische Unfalldeckung, 80 Prozent des versicherten Lohns); OR Art. 324a (Lohnfortzahlung); IVG Art. 28 und 29 (Wartejahr, Rentenbeginn).

Was ich konkret mache

  • Wir rechnen deine Lücke einmal zusammen durch, für Krankheit, Unfall und den Todesfall getrennt, weil die drei verschieden abgesichert sind.
  • Ich lese mit dir den Arbeitsvertrag und den Vorsorgeausweis, damit du weisst, was schon da ist, bevor wir über etwas Neues reden.
  • Bei Selbstständigen und KMU-Inhabern schauen wir, wie der Betrieb weiterläuft, wenn du selbst ausfällst.
  • Du bekommst eine Zahl, mit der du arbeiten kannst, wie viel im Ernstfall pro Monat fehlt, und Optionen, sie zu schliessen.

Ein paar Minuten, dann weisst du, welches Thema bei dir dran ist.